Nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) soll jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.
Die Übungen finden in der Regel wöchentlich immer Mittwochs um 19:30 Uhr statt.
Dienstvorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz (Sammlung aller FwDV)